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cronos Unternehmensberatung GmbH

07. Januar 2003

Münster

GDPdU: cronos unterstützt SAP-Anwender

Damit das Finanzamt nur das sieht, was es sehen soll

Spätestens mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2002 steht die

Umsetzung der GDPdU, der „Grundsätze zum Datenzugriff und zur

Prüfung digitaler Unterlagen“, in vielen Unternehmen ganz oben auf

der Tagesordnung. Speziell für SAP-Anwender hat die cronos

Unternehmensberatung, Münster, deswegen spezielle

Unterstützungspakete geschnürt, mit denen nicht nur sichergestellt

werden kann, dass die Anforderungen der Finanzbehörden erfüllt

werden, sondern auch, dass der Finanzbeamte nur das sieht, was er

sehen soll. Wollen Unternehmen dem Finanzamt beispielsweise den

„mittelbaren“ oder den „unmittelbaren Zugriff“ auf die steuerlich

relevanten Daten erlauben, hilft cronos beim Einrichten der

entsprechenden Berechtigungen für den Steuerprüfer. Diese

Berechtigungen können sowohl funktionsabhängig als auch

prüfungszeitraumbezogen differenziert gesteuert werden. Sollen die

steuerrelevanten Daten dem Finanzamt dagegen auf Datenträgern

übermittelt werden, bietet cronos Hilfestellung beim Einrichten der

Datenextrakte (DART) und dem Export der Daten aus dem SAP-

System. Dabei wird sichergestellt, dass die Daten in Umfang und

Format den gesetzlichen Anforderungen genügen. Das dritte

Unterstützungspaket hilft SAP-Anwendern bei der Umsetzung der

zehnjährigen digitalen Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Daten.

cronos zeigt hier Wege, wie diese Daten richtig archiviert werden und

gleichzeitig auswertbar bleiben.

 

Am 1. Januar 2002 traten Änderungen der Abgabenordnung (AO) in

Kraft, die es den Finanzbehörden ermöglichen, unmittelbar auf die

EDV-Systeme im Unternehmen zuzugreifen. Da heute nahezu alle

Buchführungspflichtigen ihre Rechnungslegung mit Hilfe der DV

abwickeln und damit das weit überwiegende Volumen ihrer

aufbewahrungspflichtigen Unterlagen auch elektronisch vorliegen, gilt

ab 2002 für alle diese Buchführungspflichtigen - vom

Handwerksbetrieb bis zum Konzern - dass die Daten auf jeden Fall

auch in maschinell auswertbarer Form vorhanden sein müssen.

Papierform oder Mikrofilm reichen hier nicht mehr aus. Die

Finanzbehörden haben danach bei der Steuerprüfung das Recht, das

Datenverarbeitungssystem des Steuerpflichtigen direkt zu nutzen,

Datenauswertungen nach ihren Vorgaben zu fordern oder vom

Steuerpflichtigen zu verlangen, dass ihnen die gespeicherten

Unterlagen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger

überlassen werden.

 

Gerade bei der Archivierung ist es entscheidend, dafür zu sorgen, dass

der Zugriff auf die Daten auch nach Releasewechseln oder bei der

Migration auf neue Systeme weiterhin möglich bleibt. Auf Basis der

Erfahrungen aus zahlreichen derartigen Projekten im SAP-Umfeld

bietet die cronos Unternehmensberatung hier Lösungswege, die die

Sicherheit des Zugriffs auf die Daten während der gesamten

zehnjährigen Aufbewahrungsfrist gewährleisten.

Weitere Informationen:

cronos Unternehmensberatung GmbH – Karen Marggraf

Weseler Straße 539 - 48163 Münster

Tel.: 0251/39966-122 - Fax: 0251/39966-121

cronos@cronosnet.de - www.cronosnet.de

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

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Bleichstr. 1 - 890877 Ulm

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Die cronos Unternehmensberatung GmbH ist ein führender

Lösungsanbieter für SAP-Beratung. Das Unternehmen mit Sitz in

Münster verfügt über Niederlassungen in Hamburg, Hagen, Düsseldorf

und Walldorf. Die Beratungsschwerpunkte liegen auf den Bereichen

Utilities, Public Sector, Data Warehouse, Customer Relationship

Management (CRM) und E-Business. Als zertifizierter SAP-

Beratungspartner für die Bereiche UTILITIES, DATA WAREHOUSE

und PUBLIC SECTOR führt cronos neben SAP R/3 Classic

entsprechende Speziallösungen wie IS-U, IS-PS, BW und mySAP.com

bei Unternehmen und Kommunen ein. Mit derzeit 89 Beratern ist

cronos ein leistungsstarker Partner, der Zukunftsorientierung mit

Erfahrung verbindet.